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Leasing

Finanzierungsleasing beinhaltet Ver­träge, durch die der Leasing­geber dem Unter­nehmen, dem Leasing­nehmer, Wirtschafts­güter für eine bestimmte unkünd­bare Grund­miet­zeit zur Nutzung überlässt. Leasing­geber kann der Her­steller des Guts, ein Zwischen­händler oder eine Leasing­gesell­schaft (oft Töchter der Kredit­institute) sein. Das Unter­nehmen zahlt hierfür eine bestimmte Leasing­rate. Zusätz­lich hat es Wartungs­kosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasing­vertrages wird das geleaste Gut dem Leasing­geber zurück­gegeben, es wird nicht auto­matisch Eigen­tum des Unter­nehmens. Häufig besteht jedoch ein Kauf­recht des Leasing­nehmers. Eine Finan­zierung des zukünf­tigen Kaufs über verdiente Abschrei­bungen ist nur mög­lich, wenn das Unter­nehmen wirt­schaft­licher Eigen­tümer des Guts wird und es damit bilan­ziell aus­weisen kann. Bedingungen hierfür:

Die Grundmietzeit liegt unter der betrieblichen Nutzungs­dauer und beträgt meistens zwischen 40–90 %. Die Höhe der Rate ist stark von der Art des Leasing­gutes abhängig. Ein all­gemeiner Ver­gleich zur Kredit­finan­zierung in Bezug auf effektive Kosten ist daher nur im Einzel­fall möglich.

Vor- und Nachteile bzw. Risiken

Vorteile

Nachteile

Erzeugt: 01.02.03. Letzte Änderung: 29.04.03.