Page ID 1723 not accessible or does not exist > Kreditarten > Leasing
Finanzierungsleasing beinhaltet Verträge, durch die der Leasinggeber dem Unternehmen, dem Leasingnehmer, Wirtschaftsgüter für eine bestimmte unkündbare Grundmietzeit zur Nutzung überlässt. Leasinggeber kann der Hersteller des Guts, ein Zwischenhändler oder eine Leasinggesellschaft (oft Töchter der Kreditinstitute) sein. Das Unternehmen zahlt hierfür eine bestimmte Leasingrate. Zusätzlich hat es Wartungskosten zu tragen. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird das geleaste Gut dem Leasinggeber zurückgegeben, es wird nicht automatisch Eigentum des Unternehmens. Häufig besteht jedoch ein Kaufrecht des Leasingnehmers. Eine Finanzierung des zukünftigen Kaufs über verdiente Abschreibungen ist nur möglich, wenn das Unternehmen wirtschaftlicher Eigentümer des Guts wird und es damit bilanziell ausweisen kann. Bedingungen hierfür:
Die Grundmietzeit liegt unter der betrieblichen Nutzungsdauer und beträgt meistens zwischen 40–90 %. Die Höhe der Rate ist stark von der Art des Leasinggutes abhängig. Ein allgemeiner Vergleich zur Kreditfinanzierung in Bezug auf effektive Kosten ist daher nur im Einzelfall möglich.
Vorteile
Nachteile
Erzeugt: 01.02.03. Letzte Änderung: 29.04.03.